
Politik wirkt oft weit weg. Gesetzentwürfe, Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen in Berlin – das alles fühlt sich für viele Bürgerinnen und Bürger an wie ein Prozess, den man nur aus der Zeitung verfolgen kann, aber nicht mitgestalten. Genau dieses Gefühl möchte ich mit diesem Beitrag etwas geraderücken. Denn es stimmt einfach nicht, dass man als Einzelperson nichts bewirken kann. Man muss nur zum richtigen Zeitpunkt aktiv werden – und dieser Zeitpunkt ist häufig bevor ein Gesetz beschlossen ist, nicht danach.
Als IT-Dienstleister im Rhein-Erft-Kreis begleite ich viele Menschen und Unternehmen auch beim Thema Bitcoin – von der technischen Absicherung bis zur allgemeinen Beratung. Deshalb beobachte ich die aktuelle Diskussion um eine mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte mit besonderem Interesse. Und ich habe mich entschieden, nicht nur zuzusehen, sondern meinem Abgeordneten direkt zu schreiben.
Worum geht es bei der Haltefrist konkret?
Seit vielen Jahren gilt in Deutschland: Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte privat länger als ein Jahr hält, kann sie danach steuerfrei verkaufen. Diese Regelung stützt sich auf § 23 des Einkommensteuergesetzes, der private Veräußerungsgeschäfte betrifft, und wurde bereits 2013 durch die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage entsprechend eingeordnet. 2022 bestätigte das Bundesfinanzministerium diese Sichtweise noch einmal ausdrücklich.
Nun gibt es Signale, dass ein möglicher Regierungsentwurf genau diese Haltefrist für Kryptowerte streichen könnte. Für viele, die seit Jahren auf Grundlage der bestehenden Rechtslage geplant haben, wäre das eine erhebliche Zäsur – nicht nur finanziell, sondern auch als Frage des Vertrauens in die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen.
Warum der Zeitpunkt jetzt so wichtig ist
Gesetzgebung in Deutschland durchläuft mehrere Phasen: Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatung, zweite und dritte Lesung, danach der Bundesrat. Genau in der frühen Phase – wenn ein Vorhaben noch als Diskussionspunkt oder Entwurf existiert und noch nicht in Stein gemeißelt ist – haben einzelne Stimmen aus dem Wahlkreis das größte Gewicht. Abgeordnete suchen in dieser Phase aktiv nach Stimmungsbildern aus ihrem Wahlkreis, um eine Position innerhalb ihrer Fraktion zu vertreten oder zu hinterfragen.
Wer erst reagiert, wenn ein Gesetz bereits im Bundestag beschlossen wurde, kommt zu spät. Der Hebel liegt in der Phase davor – dort, wo Fraktionen ihre Position noch finden und einzelne Abgeordnete noch Überzeugungsarbeit innerhalb der eigenen Fraktion leisten können oder müssen.
Mein Beispiel: Die E-Mail an meinen Wahlkreisabgeordneten
Ich habe mich entschieden, diesen Weg selbst zu gehen und meinem Bundestagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Herrn Dr. Kippels (CDU), eine E-Mail zu schreiben. Eine Antwort steht noch aus – die Nachricht ist gerade erst raus. Aber ich möchte sie hier transparent teilen, damit Sie sehen, wie ein solches Anliegen sachlich formuliert werden kann, ohne Polemik, aber mit klarer Haltung:
Betreff: Erhalt der Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte (Bitcoin)
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
ich schreibe Ihnen als Bürger aus Ihrem Wahlkreis im Rhein-Erft-Kreis, genauer aus Bedburg.
Der Anlass meiner Nachricht ist die aktuelle Diskussion über einen möglichen Regierungsentwurf, der die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bei Kryptowerten vorsehen könnte.
Ich möchte Sie bitten, ein solches Vorhaben kritisch zu prüfen und diesem nicht zuzustimmen. Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum mir dieses Thema persönlich wichtig ist.
Ein zentraler Punkt ist für mich der Vertrauensschutz.
Bereits im Jahr 2013 hat die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage eingeordnet, dass Bitcoin steuerlich als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und damit unter die Regelungen des § 23 EStG fällt – einschließlich der einjährigen Haltefrist, vergleichbar etwa mit Edelmetallen. Diese steuerliche Einordnung wurde später durch das Bundesfinanzministerium im Jahr 2022 nochmals bestätigt.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich über Jahre hinweg auf diese Rechtslage verlassen und ihre privaten Entscheidungen zur Vermögensplanung entsprechend getroffen. Eine nachträgliche Änderung dieser grundlegenden Systematik würde aus meiner Sicht das Vertrauen in die Beständigkeit und Berechenbarkeit unseres Steuerrechts erheblich beeinträchtigen – und zwar über das Thema Kryptowerte hinaus.
Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich offene Fragen.
Bitcoin unterscheidet sich wesentlich von klassischen Kapitalanlagen nach § 20 EStG: Es gibt keinen Emittenten, keinen Anspruch auf Zinsen und keine Forderung gegenüber einem Dritten.
Steuerlich wurde Bitcoin daher bisher folgerichtig als privates Wirtschaftsgut behandelt.
Der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht ohne tragfähigen Grund unterschiedlich behandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale deutlich gemacht, dass steuerrechtliche Grundentscheidungen konsequent umgesetzt werden müssen und Abweichungen einer besonderen sachlichen Begründung bedürfen. Eine reine Erhöhung staatlicher Einnahmen reicht hierfür nicht aus.
Wenn Kryptowerte künftig aus der bestehenden Systematik des § 23 EStG herausgenommen würden, während andere private Wirtschaftsgüter wie Gold, Kunstgegenstände oder Oldtimer weiterhin darunterfallen, halte ich dies für problematisch.
Darüber hinaus sehe ich auch die praktischen Auswirkungen kritisch.
In Deutschland halten inzwischen mehrere Millionen Menschen Bitcoin und andere Kryptowerte – darunter viele ganz normale private Anlegerinnen und Anleger, sicherlich auch zahlreiche Menschen hier im Rhein-Erft-Kreis.
Eine Abschaffung der Haltefrist würde vor allem diejenigen treffen, die langfristig, transparent und im Rahmen der bestehenden Regeln Vermögen aufgebaut haben.
Große Vermögen verfügen häufig über andere Möglichkeiten der Strukturierung, etwa über Gesellschaften oder internationale Lösungen. Betroffen wären hingegen vor allem private Sparer, die auf die bisherige Rechtslage vertraut haben.
Gleichzeitig stellt sich aus meiner Sicht die Frage, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf die Rahmenbedingungen in Deutschland hätte.
Daher meine Bitte an Sie:
Setzen Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion dafür ein, dass die bewährte Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt.
Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie persönlich dieses Thema einschätzen und welche Position Sie im weiteren parlamentarischen Verfahren vertreten möchten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Arbeit als Vertreter unseres Wahlkreises.
Mit freundlichen Grüßen aus Bedburg
Tom Commander
…
Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich diesen Beitrag aktualisieren und die Rückmeldung – sofern nichts dagegenspricht – ebenfalls veröffentlichen. Transparenz halte ich gerade bei politischer Kommunikation für wichtig: Man sollte nachvollziehen können, was gefragt und was geantwortet wurde.
Warum eine einzelne E-Mail tatsächlich etwas bewirken kann
Man könnte einwenden: Was soll eine einzelne Mail schon ändern? Die Antwort liegt im politischen Alltag von Abgeordneten:
- Wahlkreisbüros zählen Zuschriften. Ein Thema, zu dem plötzlich zehn, zwanzig oder fünfzig Bürgerinnen und Bürger schreiben, wird intern anders wahrgenommen als ein Thema, zu dem niemand etwas sagt.
- Abgeordnete berichten in ihrer Fraktion aus dem Wahlkreis. Wer konkrete, sachliche Argumente aus der eigenen Region mitbringt, kann diese in interne Diskussionen einbringen – auch gegen die eigene Fraktionslinie, wenn der Druck aus dem Wahlkreis spürbar ist.
- Sachliche Argumente wirken stärker als reine Meinungsäußerungen. Eine E-Mail, die Rechtsgrundlagen, Vertrauensschutz und praktische Folgen benennt, lässt sich schwerer beiseitelegen als ein reiner Unmutsausdruck.
- Frühzeitige Signale beeinflussen die Verhandlungsposition. Gerade bei Themen, die noch nicht final im Bundestag entschieden sind, können Rückmeldungen aus dem Wahlkreis in Abstimmungsprozesse innerhalb der Fraktionen einfließen.
So können auch Sie aktiv werden
Falls Sie ebenfalls der Meinung sind, dass ein Thema – ob die Bitcoin-Haltefrist oder ein anderes politisches Vorhaben – eine Rückmeldung aus dem Wahlkreis verdient, hier ein paar praktische Hinweise:
- Finden Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten. Über die Seite des Deutschen Bundestages (bundestag.de) lässt sich per Postleitzahl der zuständige Wahlkreisabgeordnete ermitteln.
- Schreiben Sie sachlich und konkret. Nennen Sie den Sachverhalt, Ihre Position und – wenn möglich – nachvollziehbare Argumente statt reiner Emotion.
- Nennen Sie Ihren Bezug zum Wahlkreis. Ein Absender aus der Region wird anders wahrgenommen als eine anonyme Massen-Mail.
- Bitten Sie um eine persönliche Rückmeldung. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzt, statt nur eine Standardantwort zu verschicken.
- Bleiben Sie höflich, auch wenn Sie eine klare Meinung vertreten. Respektvolle Kommunikation wird eher gelesen und ernst genommen als konfrontative Schreiben.
Fazit
Ob es um die Bitcoin-Haltefrist geht oder um ein ganz anderes Thema, das Ihnen wichtig ist: Der Kontakt zu Ihrem Bundestagsabgeordneten ist kein aussichtsloses Unterfangen, sondern ein legitimes und wirksames Mittel demokratischer Teilhabe – gerade dann, wenn ein Vorhaben noch nicht endgültig entschieden ist. Ich habe diesen Schritt für mich gemacht und werde berichten, wie es weitergeht. Vielleicht ist das auch für Sie der Anstoß, zu einem Thema, das Ihnen wichtig ist, selbst aktiv zu werden.
Update folgt, sobald eine Antwort von Herrn Dr. Kippels (CDU) vorliegt.
